Samstag, 24. Januar 2009
 
Volksbegehren "fairSORGEN" eingereicht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von GLB   
Mittwoch, 19. März 2008

Mittwoch wurden in Innsbruck die Unterschriften zu einem Volksbegehren gegen Regressforderungen des Landes Tirol bei Sozialhilfe eingereicht. Der Heilge Josef soll Schutzpatron der Unterprivilegierten und Prekarisierten werden.


"Heute feiert Tirol ihren Schutzpatron, den Heiligen Josef. Er gilt auch als Schutzpatron der ArbeiterInnen, und heute, mit der Übergabe der Unterstützungsunterschriften zur Einleitung - meines Wissens ersten Tiroler Volksbegehrens, wollen wir ihn symbolisch zum Schutzpatron des unterprivilegierten und säkularisierten Tiroler Bevölkerungsteils machen. Wer glaubt es ginge hier um eine kleine Minderheit, der irrt, denn den neusten Studien zufolge ist jedeR siebente in Tirol Lebende armutsgefährdet", erklärte Josef Stingl, stv. Vorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB) und Erstunterzeichner des Volksbegehren "fairSORGEN!" bei der Pressekonferenz am Mittwoch. "Gelungen ist, das aus der Initative von GLB und KPÖ eine breite Initative mit Unterstützung der Grünen, der KJÖ, des Vereins"imzoom.info", der BürgerInneninitative "Daheim statt Heim", .... Nur die Grandenvon VP und SP haben gegen Stellungsnahmen gesträubt.

"Derzeit müssen empfangene Mittel, die aufgrund des Tiroler Grundsicherungsgesetzes(TGSG) zur Zahlung kommen, bis auf wenige Ausnahmen wieder zurückgezahlt werden. Dies betrifft sowohl Zahlungen der `klassischen Sozialhilfe`, als auch Zuzahlungen für die stationären Pflegeaufenthalte. Die Rückzahlungs- bzw. die Kostenbeteiligungsverpflichtung gilt nicht nur für die BezieherInnen, sondern auch für deren Eltern, Kindern und EhepartnerInnen", so im Antrag des Volksbegehrens. "Regress und Vermögensgrenzen bei der stationären Pflege gehören in fünf Bundesländern der Vergangenheit an. Erst zu Jahresbeginn haben die `schwarzen` Bundesländer Vorarlberg und Niederösterreich diese unsozialen Regresshürden beseitigt. Tirol ist anders, LH Van Staa und sein Vize Gschwentner halten an dieser Zwangsbürgschaft fest, das ist Sippenhaftung auf österreichisch", kommentiert dies Stingl.

Die Regressverpflichtung führt dazu, dass viele Anspruchsberechtigte vor einer Antragsstellung zurückschrecken und auf die zustehende Leistung "verzichten", weil sie sich ihren rückersatzpflichtigen Angehörigen gegenüber schämen oder Angst vor einem Konflikt mit diesen haben, ihren Kindern kein belastetes Eigenheim hinterlassen wollen oder schlichtweg die späteren Rückersatzforderungen fürchten. Das hat auch vor wenigen Tagen der Tiroler Volksanwalt Dr. Josef Hauser kritisiert. Er findet, dass es gerade am Land den Betroffenen sehr schwer fiele Hilfe in Anspruch zu nehmen. "Laut Studien beantragt nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung", so der Volksanwalt im O-Ton gegenüber ORF-Tirol.

Mit der Einreichung des Volksbegehrens wird die Landesregierung jetzt aufgefordert, durch eine Gesetzesänderung die Prinzipien der Grundsicherung so zu konzipieren, dass sie die dauerhafte Überwindung oder zumindest die dauerhafte Verbesserung einer Notlage ermöglichen. Regressverpflichtungen entpuppen sich in diesem Zusammenhang als Damokles-Schwert. Deshalb ist der Regress im Bereich der Tiroler Grundsicherung - vom widerrechtlichem Bezug abgesehen - ersatzlos zu streichen.

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